Hauskrankenpflege
Pflege ist eine soziale Dienstleistung von Menschen für Menschen. Die Gesundheitspflege Helle-Mitte GmbH möchte durch eine individuelle Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung dazu beitragen und sicherstellen:
dass junge und alte, behinderte, kranke und / oder pflegebedürftige Menschen in ihrer häuslichen Umgebung verbleiben können
den Heim- oder Krankenhausaufenthalt zu vermeiden, zu verkürzen und / oder die ärztliche Behandlung zu sichern
sterbende Menschen und ihre Angehörigen in einer würdevollen Umgebung zu begleiten
SGB V – häusliche Krankenpflege
Häusliche Krankenpflege ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Sie übernehmen die Kosten für die Hausbesuche eines Pflegedienstes.
Vorraussetzung für die Inanspruchnahme der häuslichen Krankenpflege ist, wenn ein Patient dadurch früher aus dem Krankenhaus entlassen werden kann oder eine Krankenhausbehandlung sogar ganz vermieden werden kann, sowie zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Behandlung.
Behandlungspflege: Dazu gehören zum Beispiel Wundversorgung und Verbandswechsel, Injektionen, Medikamentengabe, Blutdruck- und Blutzuckermessung, aber auch das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.
Grundpflege: Das ist das tägliche Waschen, Hilfe beim An- und Ausziehen, Zähneputzen, Essen, beim Gang zur Toilette und bei vielen weiteren Grundbedürfnissen.
Hauswirtschaftliche Versorgung: Dazu zählt Hilfe im Haushalt wie Putzen, Aufräumen, Wäschewaschen oder Einkaufen für den Patienten.
Um die häusliche Krankenpflege zu bekommen, brauchen Patienten eine Verordnung von ihrem Arzt. Er muss auf dem Vordruck begründen, warum die Hilfe nötig ist und welche Pflege- und Hilfeleistungen erforderlich sind.
Für weitere Fragen stehen Ihnen die
Mitarbeiter im Büro gern zur Verfügung.
Telefon: 99 28 96 - 0
SAPV – spezialisierte ambulante Palliative Versorgung
Behandlungspflege in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
Umgang mit zentralvenösen Zugängen wie zentralen Venenkathetern, Portkathetern usw.
Verbandwechsel, Kontrolle, Legen von Portnadeln
Umgang mit PCA-Pumpen / Kassettenwechsel, Verlaufskontrolle, Änderung der Dosierung
Intravenöse Verabreichung von Medikamenten / Injektion und Infusion
Intravenöse Punktionen
Infusionstherapien
Wundversorgung bei exulzerierenden Wunden und/oder Wunden mit starker Blutungsneigung, Exsudation oder Geruchsentwicklung in Zusammenarbeit mit einer Wundschwester
Versorgung von Trachealkanülen / Pflege, Wundversorgung nach Tracheotomie
Entlastende Drainagen
Symptomkontrolle durch Medikamente und andere therapeutische Maßnahmen bei z.B.:
Schmerzen
Übelkeit, Erbrechen
Obstipation, Diarrhoe
Lymphödeme
Dyspnoe, Atemnot
Juckreiz
Notfallmanagement
Das Ziel einer jeden Notfallmaßnahme ist die schnellstmögliche Krisenintervention, um dem Pflegebedürftigen zu ermöglichen, in der Häuslichkeit zu verbleiben.
Mögliche Notfallsituationen:
Schmerzattacken
Blutungen
Harnverhalt
Fieber und Infektionen
sichergestellt durch 24 h Rufbereitschaft.
SAPV – spezialisierte ambulante Palliative Versorgung
Beratungsleistung in der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung
Ziel der Beratung ist die angemessene, bedarfsorientierte Darstellung der Angebote, um die Entscheidungsfähigkeit des Patienten und/oder der Angehörigen herzustellen.
Psychosoziale Beratung
Wünsche und Bedürfnisse finden Ausdruck und im Rahmen des Möglichen Berücksichtigung. Der Patient erkennt, dass er Gefühle (auch negative wie Angst, Wut und Enttäuschung) erleben und ausleben darf. Der Patient erfährt, dass Ärzte und Pflegepersonal für ihn ansprechbare und vertrauenswürdige Bezugspersonen sind und dass er nicht allein gelassen wird. Patient und Angehörige kommen ins Gespräch und bleiben es während der Zeit des Sterbens. Dies gilt auch für Patienten mit eingeschränkten verbalen Ausdrucksmöglichkeiten (Tracheostoma, Aphasie bei Hirntumoren).
Pflegeberatung
zu folgenden Themen:
möglicherweise auftretende Symptome (Schmerzen, Unruhezuständen, Atemnot)
Arbeitstechniken
Medikamente und deren Wirkung
Schmerzmanagement
Rechtliche Grundlagen und Finanzierung von Leistungen
Netzwerken
Spirituelle Aspekte
Akutsituationen
Finale Phase
Mitarbeiter
12 Mitarbeiter in der Gesundheitspflege haben bereits die Palliativ-Care Weiterbildung erfolgreich absolviert. Weitere Mitarbeiter werden die Weiterbildung zeitnah durchführen. Eine Sozialarbeitern steht den Patienten kompetent zur Verfügung.
Für weitere Fragen steht Ihnen unsere
SAPV-Teamleitung gern zur Verfügung.
Frau Anika Lauermann
Telefon: 99 28 96 – 42 oder 99 28 96 - 0
SGB XI – Pflegeversicherungsleistungen
Leistungen der Pflegeversicherung nach SGB XI beinhalten Hilfeleistungen im Bereich der Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgungen. Zur Grundpflege zählen gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen im Bereich der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität.
z.B.:
Körperpflege - Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm und Blasenentleerung
Mobilisierung - Hilfe beim Aufstehen und zu Bett gehen, An- und Auskleiden , lagern, Transfers
Ernährung - Zubereiten von Mahlzeiten oder Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
Hauswirtschaftliche Verrichtungen - Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen von Wäsche und Kleidung, Beheizen der Wohnung
Für weitere Fragen stehen Ihnen die
Mitarbeiter im Büro gern zur Verfügung.
Telefon: 99 28 96 - 0
SGB XI – Zusätzliche Betreuungsleistungen ( § 45b )
Das Gesetz der Pflegeversicherung hat den Anspruch auf die so genannten zusätzlichen Betreuungsleistungen mit dem Inkrafttreten des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes ab 01. Juli 2008 neu geregelt. Diese Betreuungsleistungen sind für pflegebedürftige Menschen mit und ohne Pflegestufe geschaffen worden, die in ihrer Alltagskompetenz erheblich eingeschränkt sind. Pflegebedürftige der Pflegestufen I bis III und Personen, die zwar einen Hilfebedarf im Bereich der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung haben, die Voraussetzungen der Pflegestufe I noch nicht erfüllen, haben Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen, wenn sie an einer Demenzerkrankung, einer geistigen Behinderung oder psychischen Erkrankung leiden, die sie in der Gestaltung der täglich zu bewältigenden Aufgaben in erheblichem Umfang einschränkt.
Ziel:
Förderung und Erhaltung der Lebensqualität unter Berücksichtigung der individuellen Biografie,
Ressourcen erhalten und fördern
zeitweise Ablenkung von Alterungs- und Krankheitsprozessen,
Stärkung der individuellen Kompetenzen und des Selbstwertgefühles,
Ermöglichen von positiven Erlebnissen,
Aufrechterhaltung von Selbständigkeit und Entscheidungsfähigkeit,
Förderung und Erhaltung von Tagesstrukturen,
soziale Beziehungen innerhalb und außerhalb des Hauses fördern, sowie die Einbeziehung ins Gemeindeleben,
Sicherstellung einer ganzheitlichen Betreuung,
Gewährleistung von zusätzlichen Betreuungsleistungen nach § 87b SGB XI.
SGB XI – Zusätzliche Betreuungsleistungen ( § 45b )
Angebotsbeispiele:
Begleitung bei Einkäufen und Spaziergängen
Lesen/ Vorlesen
Singen
Präsenz, um Ängste zu nehmen und Sicherheit zu vermitteln
Biographiearbeit
Gedächtnistraining
Gespräche
Einbeziehung in hauswirtschaftliche Tätigkeiten
Zeitungsschau
Spiele
Gymnastik
Basteln / Kreatives Gestalten
Malen
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SGB XII - Leistungen des Sozialamtes
Hilfe zur Pflege ist eine bedarfsorientierte Sozialleistung in Deutschland, zur Unterstützung pflegebedürftiger Personen, die den notwendigen Pflegeaufwand nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können.
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Urlaubs – und Verhinderungspflege
Ist eine Pflegeperson, die eine/n Pflegebedürftige/n mindestens ein halbes Jahr lang gepflegt und hierfür Pflegegeld aus der Pflegeversicherung erhalten hat, an der Erbringung der Pflege - in der Regel aus Krankheits- oder Urlaubsgründen - gehindert, besteht für 28 Tage im Kalenderjahr ein Anspruch darauf, dass der/die entsprechende Pflegebedürftige durch jemand anderes gepflegt wird.
Die Aufwendungen der Pflegekasse für diese Leistung betragen 1.510 Euro je Kalenderjahr.
Reicht der Höchstbetrag von 1.510 Euro nur für einen Zeitraum von beispielsweise 21 Tagen aus, so ist nach diesem Zeitraum der Anspruch gegenüber der Pflegekasse erschöpft. Bei entsprechender finanzieller Bedürftigkeit des Pflegebedürftigen nach sozialhilferechtlichen Maßstäben, die im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch – SGB XII - festgelegt sind, kann nach Ausschöpfung des Anspruchs gegenüber der Pflegekasse ein Antrag auf Übernahme der entstehenden notwendigen Kosten aus Mitteln der Sozialhilfe im Rahmen der Hilfe zur Pflege beim zuständigen Träger der Sozialhilfe gestellt werden.
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Hauswirtschaftliche Versorgung
Hilfe bei der Weiterführung des Haushaltes bedeutet für zahlreiche kranke und ältere Menschen die Möglichkeit, noch recht lange in ihrer Wohnung zu leben. Aber auch für Mütter mit Kindern unter 12 Jahren ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe möglich.
z.B.:
Hauswirtschaftliche Verrichtungen d.h. Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen von Wäsche und Kleidung, beheizen der Wohnung
Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter im Büro zur Verfügung.
Telefon: 99 28 96 - 0
Beratungsbesuche gemäß § 37 Abs. 3 - SGB XI
Wenn Sie
Pflegegeld beziehen
sind Sie verpflichtet, die häusliche Pflegesituation durch eine Pflegefachkraft eines ambulanten Pflegedienstes in regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen.
Dieser
Beratungseinsatz dient
nicht nur der Kontrolle, sondern vielmehr der Beratung des Pflegebedürftigen und der Pflegeperson hinsichtlich z. B. Pflege- und Hilfsmitteln, Pflegekursen, Wohnraumanpassung und vielem mehr, um die Pflege zu Hause sicherzustellen und zu erleichtern.
Die
Kosten
für den Beratungseinsatz übernimmt die Pflegekasse.
Alle notwendigen Formulare haben wir vorrätig und sorgen für die Weiterleitung an die zuständige Pflegekasse.
Bei einer Einstufung in die
Pflegestufen I und II muss alle 6 Monate
Pflegestufe III alle 3 Monate ein Beratungseinsatz erfolgen
Ihre Ansprechpartnerin für die
Beratungsbesuche ist:
Frau Sandra Vollmann
Telefon: 99 28 96 – 39 oder 99 28 96 – 0